Süßstoffe

Süßstoffe sind synthetisch hergestellte oder natürliche Ersatzstoffe für Zucker, die dessen Süßkraft erheblich übertreffen. Sie haben keinen oder einen sehr geringen physiologischen Brennwert. Außerdem bieten sie Karies verursachenden Bakterien keine Nahrung, da sie von der Mundflora nicht verstoffwechselt werden. Die Süßkraft der Süßstoffe wird immer auf Saccharose mit der Süßkraft 1 bezogen.

 

In der EU zugelassene Süßstoffe
Name relative Süßkraft
(Saccharose = 1)
Acesulfam (E 950) 130–200
Advantame (E 969) 20.000–37.000
Aspartam (E 951) 200
Aspartam-Acesulfam-Salz (E 962) 350
Cyclamat (E 952) 30–50
Neohesperidin (E 959) 400–600
Neotam (E 961) 7.000–13.000
Saccharin (E 954) 300–500
Sucralose (E 955) 600
Steviosid (E 960) 200–300
Thaumatin (E 957) 2.000–3.000
In der EU zurzeit nicht zugelassene Süßstoffe
Name relative Süßkraft
(Saccharose = 1)
Alitam 2.000–3.000
Brazzein 500–2.000
Dulcin 200
Hernandulcin ca. 1.250
Lugdunam 220.000–300.000
Monellin 800–2.000
Pentadin 500
5-Nitro-2-propoxyanilin 3.000–4.000

Allgemeines

Voraussetzung für die Wirkung von Süßstoffen ist, dass sie von ihrer chemischen Struktur her in der Lage sind, an die Geschmacksrezeptoren anzudocken. Zahlenangaben über die relative Süßkraft sind Richtwerte und werden auf eine drei- bis vierprozentige Saccharoselösung bezogen. Die Süßkraft 500 besagt, dass eine 500-fach verdünnte Lösung des Süßstoffes die gleiche Süßkraft wie die Saccharoselösung aufweist. Die Süßkraft ist außerdem abhängig von den weiteren Bestandteilen des gesüßten Nahrungsmittels, dessen Temperatur sowie von seinem pH-Wert. Es zeigen sich z. T. Synergismen zwischen verschiedenen Süßstoffen, wie z. B. zwischen Aspartam und Acesulfam, die zu einer noch höheren Süßkraft führen kann. Zur geschmacklichen Verbesserung werden Saccharose-basierte Süßstoffe häufig mit anderen Süßstoffen oder mit Zuckeraustauschstoffen kombiniert. In reiner Form genossen können Süßstoffe z. T. Lakritz-, Menthol- oder Sauergeschmack aufweisen. … ” → WP

Synonyme
Zuckerersatzstoffe

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